wiederaufbau einer holzwohnhütte von 1931
lph 1-4
.geduld & beharrlichkeit
.baurechtsberatung
.einfach bauen
.gesund bauen
.ökologisch bauen
.vollholzkonstruktion
zuerst der schock. die holzwohnhütte brennt ende 2015 lichterloh. zum glück wird niemand verletzt. ein brennender falter entzündet eine holzbeige.
der bauherr will sofort wieder aufbauen, doch ohne baugenehmigung kein geld von der brandversicherung. und damit nimmt die geschichte ihren lauf:
für das kleine gebäude im außenbereich liegen keine genehmigungsunterlagen vor. das lra vermutet einen schwarzbau. mit dem brand ist der bestandsschutz erloschen, keine baugenehmigung möglich. zum glück findet sich eine din a3 kopie im staatsarchiv: neubau einer holzwohnhütte für einen waldarbeiter, genehmigt 1931.
bauantrag (versuch 1 - januar 2016):
die erschließung, bestand seit mehreren jahrzehnten, ist nicht gesichert. und der baukörper zu groß. das stimmt leider. die erschließung muss per grunddienstbarkeit ins grundbuch. das lra weist darauf hin, dass eine holzhütte natürlich kein wohngebäude ist, und man nach der bauqualität von 1931 zu bauen hätte. also ohne dämmung, elektrizität und schei...haus? darauf weiß das lra dann auch keinen rat. auf die frage, ob man auf anweisung des lra gegen eingeführte technische baubestimmungen verstossen solle, schweigt das amt.
der landrat schaltet sich ein. ein mann mit gmv. viele schreiben und besprechungen folgen. derweil bemüht sich der bauherr um die grundbucheintragungen. die wohnnutzung wird vom lra immer noch nicht anerkannt. wir beginnen zu verzweifeln.
bauantrag (versuch 2 - februar 2017):
als die erschließung endlich gesichert ist, folgt der zweite versuch. kleinerer baukörper gemäß den nun vorliegenden genehmigungsplänen von 1931 und den aussagen des lra. wieder kein positives signal vom lra, bis endlich eine liste von nachforderungen bzw. erforderlichen planeintragungen eintrifft, die wir umgehend einarbeiten.
bauantrag (versuch 3 - april 2017):
alle anforderungen erfüllt. denken wir. es folgt ein höhepunkt: der bauherr soll eine vorformulierte verpflichtungserklärung unterschreiben, die ihn und allen nachfolgenden eigentümern das recht nach baugb §35 abs. 4 satz 1 nr. 5 nimmt. harter tobak. wir bleiben hart, informieren den landrat. im juni kommt die baugenehmigung.
nach 17 monaten.